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denn…..

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Die Vorlagen zur Sitzung finden Sie im BIS (BürgerInformationsSystem ) unter brackenheim.de :
1 Bürgerfragestunde
2 Nachverpflichtung für den Gemeinderat 110/2014 GR
3 Nachtragshaushaltsplan 2014 und Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 111/2014 GR
4 Radweg Dürrenzimmern-Meimsheim;Baubeschluss 112/2014 GR
– die Anbindung in Meimsheim ist verbesserungswürdig, da der Kreuzungsbereich v. K2073- L1103+Jahnstrasse für Fahrradfahrer doch recht unübersichtlich ist. Wäre da nicht eine Abzweigung über das Baugebiet ( Martinsweg) besser!?

Außerdem: welches Konzept steckt hinter dem Radwege”Netz”(?) in Brackenheim – schnell von A nach B = Strasse oder möglichst durch die Natur?
5 Änderung Bebauungsplan “Heuss-Siedlung”;Beschluss über eingegangene Stellungnahmen Entwurfsbeschluss 113/2014
s. dazu GR-Sitzung v. 13.2.2014; Vorlage 016/2014 & Vorlage 070/2013
Kritikpunkte bestehen weiterhin wie z.Bsp. – zu groß – Parkplätze in genügender Anzahl fehlen – Kommunikationsdefizit zw. Bauwilligem & Anwohnern und Grundsätzliche Überlegung ob bestehende Gebäude ( hier Ev. Gemeindezentrum) nicht gemeinsam genutzt werden könnten).
Und – nachträgliches Grundlagenschaffung v. GR-Seite um einen solchen Bau / bzw. Baugenehmigung zu legitimieren. Und ..wenn schon Neufassung Bebauungsplan, warum dann nicht über das tatsächliche gesamte Gebiet der Theodor-Heuss-Strasse – sprich Hausener – Stromberg- Kepler- Schiessrainstrasse??
6 Bebauungsplanverfahren “Gaswerkstraße/Austraße 2. Änderung”;
Vorstellung des Vorentwurfs und Beschluss über die Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 114/2014 GR
Auch hier gilt: nur Teilgebiet wird mit BP überzogen…um ein geplantes Projekt zu unterstützen. Dabei täte dem Gebiet eine Ausrichtungsplanung sicher gut!
7 Bauangelegenheit Juli 2014 115/2014 GR -Bauangelegenheit-Kenntnisgabe…
… uninteressant bis zum Punkt
7.16 Bauangelegenheit September 2014 115/2014 GR/16 Bauangelegenheit – Kenntnisnahme Neipperger Str. 13
das Ding …wird ja doch ganz schön groß…

9 Einheiten WOHNBLOCK an der Neipperger Strasse -passt das
Nachverdichtung ist ja richtig -aber um jeden Preis und bis auf den letzten Quadratmeter…
….7.19 Bauangelegenheit September 2014 115/2014 GR/19 Bauangelegenheit – Kenntnisnahme 18 KB
8 Spenden;
Zustimmung zur Annahme 116/2014 GR Vorlage
9 Mitteilungen der Verwaltung
..und dann kommt der NÖ -Teil
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Zum Schulbeginn empfiehlt sich der Kauf von umweltfreundlichen Stiften, Heften und Umschlägen. Damit rettet man nicht gleich die Welt: Wenn aber jeder klein anfängt und in kleinen Schritten die Umwelt schont, ist das schon eine ganze Menge.
Bleistifte sind die umweltfreundlichsten Schreibgeräte. Auch wenn sie so heißen: die Mine ist nicht mehr, wie früher, aus Blei. Besonders empfehlenswert sind Stifte aus nicht behandeltem Naturholz – oder aus FSC-Holz. Oder wie wär’s mit einem Druckbleistift aus Holz oder Metall, bei denen wird nur die Mine nachgefüllt.
Kugelschreiber: Auch die gibt es aus (FSC-)Holz oder Metall, und
noch besser: auch nachfüllbar. Dann kann man sie länger benutzen.
Fasermaler: Die sind meist recht kurzlebig und wandern dann bald auf den Müll. Empfehlenswert sind nachfüllbare Fasermaler mit Wasser als Lösemittel und ungiftigen Farben sowie einer Hülle aus Polyethylen (PE) oder Polypropylen (PP).
Wenn Sie Schulhefte oder anderes Papier kaufen, achten Sie darauf, dass es Recyclingpapier ist. Denn die Wiederverwertung von Altpapier spart wertvolle Rohstoffe und schont die Umwelt. Hefte aus FSC-Papier sind auch empfehlenswert.
Umschläge für Hefte und Bücher brauchen nicht aus Plastikfolie zu sein, umweltschonender sind sie aus (Recycling-)Papier.
Quelle: WWF -Tipps für den Alltag
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Die Agenda 21 ist ein weltweites Entwicklungsprogramm für das 21. Jahrhundert.
Sie wurde 1992 in Rio de Janeiro auf dem bisher größten Gipfeltreffen für Umwelt und Entwicklung von über 170 Staaten unterzeichnet, auch von der Bundesrepublik Deutschland.
“Agenda” heißt: Das, was zu tun ist. Das umfangreiche Dokument hält fest, was heute in aller Welt getan werden muss, damit wir und auch die nachfolgenden Generationen, unsere Kinder und Enkelkinder, eine lebenswerte Zukunft haben.
Die Agenda 21 geht aus vom Leitbild der Nachhaltigkeit. Es geht darum, die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten, wirtschaftlichen Wohlstand zu ermöglichen und für soziale Gerechtigkeit zu sorgen. Ökologische, ökonomische und soziale Entwicklungen müssen in der Zukunft vernetzt betrachtet und voran getrieben werden.
Globale Programme sind nur wirksam, wenn sie auf vielen Ebenen und von vielen Menschen umgesezt werden. Viele Aufgaben stellen sich vor Ort. Nur dort können sie gelöst werden.
Wegen ihrer Nähe zu den Bürgern und zu lokalen Entwicklungen haben die Gemeinden den Auftrag erhalten, eine Lokale Agenda 21 zu verabschieden: ein Leitbild und ein Entwicklungsprogramm vor Ort für ihren Ort.
Die Agenda setzt neue Maßstäbe: Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich früher
und intensiver mit Ideen und Projekten an der Gemeindeentwicklung.
Soweit die Theorie -aber was ist die Praxis in Brackenheim?
Finden Sie das Thema präsent genug in unserer Stadt?
Finden Sie dort genügend Angebote um Ihre Ideen einzubringen?
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Die Tagesordnung & die hinterlegten Infos finden Sie im BürgerInformationsSystem unter brackenheim.de
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u.a. mit folgenden Themen:
Öffentlicher Teil:
1 Bürgerfragestunde
2 Grundstücksangelegenheiten;
Veräußerung Teilfläche Bleyle-Areal an McDonald”s 88/2014 GR Vorlage 25 KB
Lärmgutachen ? Zugrunde gelegte Besucherzahlen ? Öffnungszeiten? Alternativ-Überlegungen?
3 Gemeindehalle Dürrenzimmern;
Sanierung und Erweiterung 89/2014 GR Vorlage 24 KB
Ein wenig Historie:
108/2012 (18.09.2012): damals ging man noch von Kosten in Höhe von 1.5 K Mio aus
– ELR 355 k
– Sportstfö. 286 K = 640k
Macht Kosten v. 860k
In der Zwischenzeit kommen noch die Kosten f. Mönchberg 4
dazu 160k + Abbruch
Und heute stehen die Kosten in Höhe von
Halle-Sanierung & Umbau 1.983k + 10%
Aussenfläche 550K
Macht nun gesamt: 2.533K Mio
4 Kirchplatz Dürrenzimmern;
Neugestaltung 90/2014 GR Vorlage 23 KB
5 Rathaus Stockheim;
Umbau und Sanierung 91/2014 GR Vorlage 24 KB
Nutzungskonzept?
6 Bebauungsplanverfahren “An der Hermann-Bauer-Straße”, Brackenheim Vorstellung des Vorentwurfs und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung 92/2014 GR Vorlage 23 KB
7 Bebauungsplanverfahren “Gaswerkstraße-Austraße, 2. Änderung”, Aufstellungsbeschluss und Beauftragung 93/2014 GR Vorlage 23 KB
8 Erweiterung Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB);
Ermächtigung der Verwaltung zur Vergabe 94/2014 GR Vorlage 24 KB
9 Freiwillige Feuerwehr Brackenheim; Stellenumfang Gerätewart 95/2014 GR Vorlage 30 KB
10 Musikschule Lauffen und Umgebung; Umwandlung Zweckverband 96/2014 GR Vorlage 32 KB
11 Finanzzwischenbericht 2014 97/2014 GR Vorlage 20 KB
12 Jahresrechnung 2013: Feststellung 98/2014 GR Vorlage 29 KB
13 Eigenbetrieb Wasserwerk, Jahresabschluss 2013 99/2014 GR Vorlage 92 KB
14 Einziehung Feldweg Nr. 806 und neue Widmung 100/2014 GR Vorlage 20 KB
15 Spenden; Zustimmung zur Annahme 102/2014 GR Vorlage 23 KB
16 Bauangelegenheit Juni 2014
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unechte Teilortswahl – kumulieren -panaschieren – Sitzverteilung usw. usw.
Sitzung am 28.02.2013 GR Vorlage Nr.: 013/2013 GR
öffentlich Hauptamt
In Brackenheim wird bei der Gemeinderatswahl das System der ”unechten Teilortswahl angewendet. Im Rahmen der unechten Teilortswahl wird das Wahlgebiet Brackenheims in acht Wohnbezirke aufgeteilt und für jeden Wohnbezirk, entsprechend der jeweiligen Einwohnerzahl, eine festgeschriebene Anzahl von Vertreter(innen) garantiert.
Die Wahlvorschläge der verschiedenen Parteien/Wählervereinigungen werden nach den Wohnbezirken getrennt aufgestellt. Die Bewerber sind demnach auch auf den Stimmzetteln nach den einzelnen Wohnbezirken sortiert.
Dabei hat jeder Wahlberechtigte das Recht, Kandidaten aus jedem Wohnbezirk zu wählen.
Da folglich nicht nur die Wahlberechtigten des jeweiligen Wohnbezirks ”ihre“ Vertreter für den Gemeinderat wählen, sondern alle Wahlberechtigten alle Bewerber(innen) aller Wohnbezirke wählen können, wird dieses Verfahren auch als ”unecht” bezeichnet.
Vor der Gemeindegebietsreform hatte die unechte Teilortswahl in BadenWürttemberg keine große Bedeutung. Von der Möglichkeit der Einführung dieses Wahlsystems machten zahlreiche Kommunen jedoch in diesen stürmischen Zeiten Gebrauch, um eine angemessene Vertretung aller (damals neu hinzugekommenen) Stadtteile im Gemeinderat sicherzustellen. Sie diente daher als Instrument, im Rahmen des Integrationsprozesses die Eingliederung kleinerer Stadtteile in eine größere Einheit zu erleichtern.
Die unechte Teilortswahl ist vom Gesetzgeber als ”Übergangslösung” gedacht, um die Integration dieser Stadtteile auch auf kommunalpolitischer Ebene in eine Gesamtstadt zu ermöglichen. Daher wird dem Gemeinderat in § 27 Abs. 5 der Gemeindeordnung die Möglichkeit eingeräumt, die unechte Teilortswahl durch eine Änderung der Hauptsatzung aufzugeben.
Seit den 80erJahren steigt auch die Zahl der Gemeinden, die die unechte
Teilortswahl aufheben. Zwischenzeitlich überwiegt die Zahl der Gemeinden ohne unechte Teilortswahl deutlich.
Die Zahl der Gemeinden mit unechter Teilortswahl ist seit 1989 von
61% auf 44% im Jahr 2009 zurückgegangen (483 von 1.101 Gemeinden).
Im Jahr 2014 kann die Gesamtstadt Brackenheim ihr 40jähriges Bestehen feiern. Nach rundvier Jahrzehnten ist deutlich erkennbar, dass die Integration der Stadtteile weit fortgeschritten ist. Nach dem Motto ”Acht Teile, ein Ganzes“ sind in vier Jahrzehnten acht ehemals selbständige Stadtteile zu einer Gesamtstadt Brackenheim zusammengewachsen, ohne dass die kulturellen und gesellschaftlichen Besonderheiten der einzelnen Stadtteile verwässert wurden. Nach der Leitlinie ”dezentral so viel wie möglich, zentral so wenig wie
nötig“, verfügt jeder Stadtteil zudem über eine angemessene dezentrale Infrastruktur (Grundschulen, Kindergärten, Sportstätten, Hallen, etc.)
Dieses Zusammenwachsen wird auch durch eine Umfrage in Brackenheim im Rahmen der BachelorArbeit einer Studentin der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Kehldokumentiert. So sehen sich rund 86% der Mitglieder des Gemeinderats nicht etwa in erster Linie als Vertreter(in) des jeweiligen Stadtteils, sondern fühlen sich vielmehr dem Wohl der Gesamtstadt verpflichtet. Rund 81% der Mitglieder des Gemeinderats gehen außerdem
davon aus, dass die Stadtteile heute in die Gesamtstadt Brackenheim vollständig integriert sind.
Gemeinderat und Verwaltung halten es daher für an der Zeit, im Hinblick auf die
Kommunalwahl 2019 eine ergebnisoffene Diskussion über die Zukunft der unechten Teilortswahl zu führen. In nichtöffentlichen Vorberatungen des Gemeinderats legte das Gremium ebenso wie die Verwaltung einen großen Wert darauf, dieses Thema offen und transparent zu diskutieren. Daher soll es in den Frühjahrssitzungen der Gesprächskreise im Jahr 2013 angesprochen werden, um eine entsprechende Rückmeldung aus den einzelnen Stadtteilen zu erhalten.
Eine Entscheidung über die Zukunft der unechten Teilortswahl soll
nach Auffassung des Gremiums erst im Anschluss an die Kommunalwahl 2014 getroffen werden.
Wie die meisten Angelegenheiten, gibt es triftige Argumente, die sowohl für eine
Beibehaltung als auch für eine Aufhebung der unechten Teilortswahl.
Die einzelnen Argumente gilt es nun in den kommenden Jahren abzuwägen, um zu einer Entscheidung zu kommen.
Im Folgenden sollen nun die einzelnen Argumente zusammengestellt werden.
1. Pro unechte Teilortswahl
Gesprächskreis abgeschlossen. Sie sieht die Beibehaltung der unechten Teilortswahl ohne zeitliche Befristung vor. Der Gemeinderat hat dieser Vereinbarung im Jahr 2008 zugestimmt.
Rechtlich könnte durch ein entsprechendes Votum des städtischen Gremiums diese
Vereinbarung in Teilbereichen demnach auch wieder aufgehoben werden. Unbestreitbar
handelt es sich bei einer Entscheidung in diesem Punkt nicht um eine rechtliche, sondern um
eine moralische Frage.
2. Contra unechte Teilortswahl
Stimmen aufgrund des komplizierten Wahlverfahren reihenweise ungültig oder verschenkt
werden und somit das Wahlergebnis verzerrt wird.
Gerade in Zeiten der Politikverdrossenheit dürfen außerdem die Auswirkungen eines
komplizierten Wahlsystems nicht auf die leichte Schulter genommen werden. So weist die
Wahlbeteiligung im Brackenheim eine fallende Tendenz auf (1999: 55,8%; 2004: 52,2%;
2009: 51,9%)
Vertretungsgewichte zu Gunsten der größeren Wohnbezirke. So entfallen auch in
Brackenheim vier von fünf Ausgleichssitzen auf Vertreter(innen) der Kernstadt.
1. Die Diskussion über die Beibehaltung bzw. möglichen Aufhebung der unechten
Teilortswahl soll ergebnisoffenen im Frühjahr 2013 in den Gesprächskreisen geführt
werden.
2. Die Verwaltung wird über die Rückmeldungen der einzelnen Gesprächskreise Bericht
erstatten.
3. Eine Entscheidung über eine mögliche Aufhebung fällt der Gemeinderat erst nach der Kommunalwahl 2014.
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