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| Gemeinderatswahl 2014 -die Kandidatinnen und Kandidaten stehen fest|

Brackenheim wählt:  Am 25. Mai 2014 entscheiden die Brackenheimer BürgerInnen und Bürger über ihre Vertretung im Gemeinderat. Die Nominierungsveranstaltung der Liste21 fand am 18. März statt. Fraktionsvorsitzende Brigitte Hentschke moderierte den Abend und bedankte sich begeistert bei der großen Anzahl der KandidatInnen aus allen acht Stadtteilen: „Dank Ihrer Bereitschaft kann die Liste21 mit einem jungen schlagkräftigen Team zur Kommunalwahl antreten. Mit aktuell 27 KandidatInnen, 14 Frauen und 13 Männern aus ganz unterschiedlichen Berufszweigen und Lebenssituationen, kommunalpolitisch Erfahrenen oder engagierten Neulingen sind wir sehr gut aufgestellt!“ Besonders erfreulich – der Zuspruch und das kommunalpolitische Interesse junger BürgerInnen: Sechs KandidatInnen unter 25 Jahren wollen sich in der Liste21 insbesondere für die Belange der Jugendlichen in Brackenheim einsetzen. Politisches Desinteresse in dieser Altersgruppe? Keine Spur! (MR)

Mehr Infos zu den Einzelnen finden sich nach und nach auf den Kommunalwahl-Seiten der Liste21.

 

Kandidatur für/in: zu vergebende Sitze / max.Anzahl d. BewerberInnen Name: Vorname
Brackenheim 9/9 Hentschke Brigitte
Reese Martina
Luboeinski Peter
Koch Béla
Rembold Bernd
Sansi David
Schilling Katica
Frank Ute
  Koch Peter
 
Botenheim 2/3 Flammer Theo
Bofinger Björn
Dürrenzimmern 2/3 Grewe Anne
Späth Jutta
Dietrich Bernd
Haberschlacht 1/2 Müller Aaron
Thiel Diana
Hausen 3/4 Kindler Joachim
Wolf Steffi
Meimsheim 4/4 Ruoff Peter
Schmidt Elisabeth
Weitzsäcker-Klein Susanne
Moser Claudia
Neipperg 1/2 Deile Diana
Hügle Marliese
Stockheim 2/3 Buchner Lars
Dietz Aaron
Klöver Nicole
24/30 27

 

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| Kommunalwahl 2014 – Wahlrecht ab 16 |

Liste21 - you(th) decide-Jugendliche ab 16 bei der Kommunalwahl 2016

Am 25. Mai 2014 werden erstmals in Baden-Württemberg 16-und 17-Jährige bei den Kommunalwahlen wählen dürfen.

Die Liste21 hofft / freut sich

  • auf viele Jugendliche die diese Möglichkeit nutzen werden
  • auf viele Anregungen & Hinweise zu Jugend-Themen, die Eurer Meinung nach bisher nicht aussreichend beachtet wurden

Hintergrund-Infos:
Das Kabinett der grün-roten Landesregierung hatte am 6. November 2012 eine Änderung des Kommunalwahlrechts beschlossen, nach der das Mindestwahlalter bei kommunalen Wahlen von 18 auf 16 Jahre gesenkt werden soll. Am 7. März 2013 hatte die Landesregierung den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, am 11. April 2013 wurde das Gesetz vom Landtag mit grün-roter Mehrheit verabschiedet. Die Oppositionsfraktionen CDU und FDP kritisierten die Pläne als parteitaktisch motiviert.
Die Absenkung des Wahlalters betrifft nur das aktive Wahlrecht. Das Recht sich zur Wahl aufstellen zu lassen, also das passive Wahlrecht, erhält man weiterhin erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres.

Das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren ist in der Bundesrepublik Deutschland noch relativ jung. 1996 führte es Niedersachsen als erstes Bundesland auf Kommunalebene ein. Bis heute zogen sechs weitere Länder nach. Auch in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein kannst du ab deinem 16. Geburtstag deine Stimme bei Kommunalwahlen abgeben. Auf Landesebene ist das bisher nur in Brandenburg und Bremen möglich. In Hessen gab es seit 1998 kurzzeitig das Wahlrecht ab 16. Die Änderung wurde 1999 durch die Regierung unter Roland Koch wieder rückgängig gemacht. In keinem der Länder besitzen 16-Jährige das passive Wahlrecht, das heißt, dass sie zwar wählen dürfen, aber nicht gewählt werden können, z. B. als Gemeinderatsmitglied.

Interessante Links:

Landeszentrale f. politische Bildung Baden-Württemberg

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