Tag Archiv für gemeinderat

| Gedanken zur Gemeinderats-Sitzung v. 13.02.2014 |

 

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Tagesordnungspunkte

1. Bürgerfragestunde
Vielleicht nimmt mal wieder eine Bürgerin/ ein Bürger die tolle Gelegenheit     der Meinungsäußerung wahr. Themen müsste es doch rund um
 Brackenheim genügend geben!

2. Abschluss der Haushaltsplanberatungen 2014:
a) Stellungnahme der Fraktionen :
Die Haushaltsreden der einzelnen  Fraktionen. Wir sind zwar -der
Reihenfolge nach – die letzten in der  Redefolge, aber Frau Hentschke
wird sicher wieder für viel Stimmung  sorgen!

b) Erlass der Haushaltssatzung 2014
c) Mittelfristige Finanzplanung 2015 – 2017

d) Feststellung des Wirtschaftsplans des Wasserwerks für das
Wirtschaftsjahr 2014  011/2014 GR

3. Abwassergebühr: Kalkulation für die Jahre 2014 – 2016
012/2014 GR
4. Abwassersatzung; -Änderung 013/2014 GR

interessant wäre jetzt der Vergleich mit Nutzern, die tatsächlich einen
Zähler einbauen haben lassen.   WV 2016?

5. Satzung ehrenamtliche Entschädigung; Neufassung -014/2014 GR
Schwieriges Terrain – ein Gremium erhöht sich die eigenen Zuwendungen.

6. Klimaschutzkonzept/Energiebericht -015/2014 GR-
a) Verabschiedung
b) Beschluss über Förderantrag Klimaschutzmanager
c) Energiebericht
Langersehnter und von der Liste21 geforderter Einstieg in dieses  
    wichtige Thema.  Für die nachhaltige Umsetzung ist der vor Ort agierende
    Posten des “Klimaschutzmanager”  dringend nötig!
ACHTUNG -Aufgrund der umfassenden TO wird dieser Punkt in die Sitzung am 13.3.2014 verschoben!!

7. Bebauungsplan Theodor-Heuss-Siedlung;
Änderungsbeschluss      016/2014

    Kurios – der geplante Bau eines Gemeindehauses an der kath. Kirche
    wurde bereits im Juli 2013 mehrheitlich v. GR beschlossen ( leider) – aber
    nun hat sich herausgestellt, das im ursprünglichen Be-
    bauungsplan…solche Gebäude gar nicht zulässig waren/sind.
    Für mich nicht nachvollziehbar wie man einen Beschluss der auf
    unkorrekten Vorgaben beruht..nachträglich “heilt”; die Anwohner mit
    Ihren Einwänden aber bisher noch keinerlei Reaktion erfahren haben.
    Überhaupt ist für mich an der Stelle ein solches Gebäude fehl am Platz !
    (Parkplatzsituation; Größe d. Gebäudes usw. )

8 Spenden; Zustimmung zur Annahme   018/2014 GR
9 Bauangelegenheit Januar 2014  017/2014 GR

Nichtöffentlicher Teil

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| Kommunalwahl 2014 – Wahlrecht ab 16 |

Liste21 - you(th) decide-Jugendliche ab 16 bei der Kommunalwahl 2016

Am 25. Mai 2014 werden erstmals in Baden-Württemberg 16-und 17-Jährige bei den Kommunalwahlen wählen dürfen.

Die Liste21 hofft / freut sich

  • auf viele Jugendliche die diese Möglichkeit nutzen werden
  • auf viele Anregungen & Hinweise zu Jugend-Themen, die Eurer Meinung nach bisher nicht aussreichend beachtet wurden

Hintergrund-Infos:
Das Kabinett der grün-roten Landesregierung hatte am 6. November 2012 eine Änderung des Kommunalwahlrechts beschlossen, nach der das Mindestwahlalter bei kommunalen Wahlen von 18 auf 16 Jahre gesenkt werden soll. Am 7. März 2013 hatte die Landesregierung den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, am 11. April 2013 wurde das Gesetz vom Landtag mit grün-roter Mehrheit verabschiedet. Die Oppositionsfraktionen CDU und FDP kritisierten die Pläne als parteitaktisch motiviert.
Die Absenkung des Wahlalters betrifft nur das aktive Wahlrecht. Das Recht sich zur Wahl aufstellen zu lassen, also das passive Wahlrecht, erhält man weiterhin erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres.

Das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren ist in der Bundesrepublik Deutschland noch relativ jung. 1996 führte es Niedersachsen als erstes Bundesland auf Kommunalebene ein. Bis heute zogen sechs weitere Länder nach. Auch in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein kannst du ab deinem 16. Geburtstag deine Stimme bei Kommunalwahlen abgeben. Auf Landesebene ist das bisher nur in Brandenburg und Bremen möglich. In Hessen gab es seit 1998 kurzzeitig das Wahlrecht ab 16. Die Änderung wurde 1999 durch die Regierung unter Roland Koch wieder rückgängig gemacht. In keinem der Länder besitzen 16-Jährige das passive Wahlrecht, das heißt, dass sie zwar wählen dürfen, aber nicht gewählt werden können, z. B. als Gemeinderatsmitglied.

Interessante Links:

Landeszentrale f. politische Bildung Baden-Württemberg

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Kommunalwahl 2014 – die Chance Brackenheim Aktiv mitzugestalten

GemeinderatsWahl 2014 – Gesucht werden:
Kommunahlwahl 2014 und die Suche nach passenden KandidatenInnen

Kommunahlwahl 2014 und die Suche nach passenden KandidatenInnen

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.:: Gemeinderatssitzung 06.12.2012 – Gedanken / Links /

Klimaschutzkonzept für Brackenheim :           Vorlage 144/2012

“Kommunen kommt beim Klimaschutz eine wichtige Rolle zuteil, da sie die Gegebenheiten vor Ort, die Menschen und die Firmen kennen. Auch wird die Kommune oft als Vorbild für privates Handeln gesehen. Aber wie kann eine Kommune die eigenen Emissionen senken? Wie können Akteure in der Gemeinde motiviert & unterstützt werden? Und welche Klimaschutz-Maßnahmen sind wirtschaftlich umsetzbar?”

Hat Brackenheim denn überhaupt schon ein Konzept zum Klimaschutz?  Meiner Meinung nach nein -und die Beschlussvorlage greift nur einzelne Punkte auf, die zu einem solchen Konzept gehören..aber das große GANZE ist das jetzt noch nicht.

Beispiele wie ein Konzept z. Klimaschutz aussehen kann:

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Nachtrag: der ToP wurde abgesetzt, weil… der Hauptreferent krankheitsbedingt nicht anwesend war;   … dem Gremium das Konzept fehlte.

Schade – wieder ein Chance vertan!

 

 

 

 

 

 

 

 

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