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| Gemeinderats-Sitzung am 20.10.2016 |

 |[avatar user=”lubo” size=”thumbnail” align=”left” /] persönliche  Anmerkungen zu den Themen der Gemeinderatssitzung
 letzte Änderung: 2017-10-19

Die Vorlagen zur den Ö-Punkten der Sitzung finden Sie im BIS_SD-Net (BürgerInformationsSystem ) 

=========== Öffentlicher Teil -Beginn um 19 Uhr ======

Tagesordnungspunkte

1. Bürgerfragestunde – ” die ” Möglichkeit sich als Bürger Gehör zu verschaffen/ seine Anliegen der Verwaltung und dem Gemeinderat nahe zu bringen.
Wird leider immer noch viel zu selten genutzt und um es noch einmal deutlich zu machen –  “..es bringt nichts, sich nach einer getroffenen Entscheidung bei einem Gemeinderat zu beschweren. Alles hat seine Zeit -und die muss man, vor allem wenn man etwas ändern möchte, auch rechtzeitig nutzen!”

2. Stadtpark im Wiesental; Potenzialanalyse 81/2016

“Running Gag” -denn geplant/ angedacht schon vor Jahren ( warum hätte man sonst bereits einen “großteil” der in Frage kommenden Grundstücke erworben? ( ganz ohne PotentialAnalyse).
Aber dann wurde immer darauf hingewiesen, dass für ein solches Projekt gar kein Geld vorhanden wäre und jetzt plötzlich taucht das Ding wieder auf.
An den Vorraussetzungen hat sich nichts geändert -es fehlt mehr denn je an den Mitteln, so etwas in absehbarer Zeit umzusetzen. (vgl. Infos in den
Gesprächskreisen)- also warum jetzt diese Analyse, wenn diese dann wieder in der Schublade verschwindet??

Zumal bei der Bürgerbeteiligungs-Veranstaltung am 18.07.2016 im Bürgerzentrum kein einziger der Anwesenden diesen Punkt/ dieses Thema für wichtig erachtet hat!!! (s. Bild)

 

Stadtpark -kein Thema für die Anwesenden Bürger. Deren Themen sind durch die grünen Punkte markiert

Stadtpark -kein Thema für die anwesenden Bürger. Deren-für sie wichtigen Handlungsfelder- sind durch die grünen Punkte markiert worden ( Klick ins Bild öffnet Voll-Version d. Bildes)

 

 weitere Ergebnis-Tafeln des Workshops finden Sie in diesem Beitrag

3. Gasfernleitung Anbindung Heilbronn; Vorstellung Firma Terranets 97/2016

4. Umbau und Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Brackenheim;
Vorstellung der Planung 96/2016
Ja..das Feuerwehrgerätehaus von Brackenheim ist in die Jahre gekommen – vor allem wenn man sich die neu erstellten “Prachtbauten” z.Bsp. in Güglingen; Lauffen a.N. und Talheim so anschaut.
 Meiner Meinung nach ein Feld,  das gut für mehr interkommunale Zusammenarbeit taugen würde!!

5. Kulturforum Brackenheim –  Geschäftsbericht 2015 102/2016
– leider liegt der Bericht noch nicht vor-warum eigentlich nicht?

6. Ersatzbeschaffung Kleinschlepper 95/2016

7. Erschließung Baugebiet „Am Schulzentrum II“;
Zustimmung zur Vergabe 98/2016

8. Bauvorhaben im Außenbereich: Errichtung eines Legehennenstalles mit Sortierraum, Kothalle und zwei Futtersilos, Flst. Nr. 5766, 5767 und 5768, Gemarkung Meimsheim 99/2016

Dazu gab es Ende 2014 schon mal eine BauvoraAnfrage –
( vgl. 132/2014 -Bauvorhaben im Aussenbereich  ) – damals war aber nur von einem “Betriebsleiter-Haus” zu der bereits erstellten Scheune die Rede. (um die armen Schäfchen nicht allein zu lassen )
Jetzt soll dort noch zusätzlich eine “Eierfabrik” mit einer Gesamtlänge von über 90 Metern, einer Breite von 31m und einer Höhe von  7m  + 2 Futtersilos mit einer Höhe von 8 m mal eben so auf die grüne Wiese pardon Achkerfläche gesetzt werden  Für mich gehören Fabriken in Gewerbe- gebiete und nicht auf freie Flächen in der Natur. Legehennen- “Freigehege” dürften wir in Brackenheim eigentlich schon genug haben (vgl. Botenheim) und Leerstände bzw. “Industriebrachen” gibt’s dort ja auch schon.

Wie immer beim Thema Landwirte und Bauen im Aussenbereich – liegt  eine sogenannte “Privilegierung” vor und im Grunde genommen möchte das Landratsamt -die eigentlich zuständige Baubehörde-  von uns, das wir das abnicken. Sollte sich dann jemand drüber aufregen ..kann man auf den GR in Brackenheim verweisen und andersrum ( “…Sie haben da eh nix zu sagen, können also ruhig zustimmen” ).

Aber – die Verantwortlichen im LRA scheren sich wenig, wie diese Hallen hinterher ausschauen bzw. ob die Gebäudemaße und -Gestaltung dort überhaupt hinpassen (. vgl. Ortseingang  Hausen von Meimsheim kommend ) bzw. erteilen Genehmigungen ohne den tatsächlichen Bedarf wirklich zu prüfen ( s. Neipperg; Ortseingang v. Schwaigern ; vgl. dazu auch 097/2015 ; ).

Vorgaben aus dem Gesetz:

Grundsätzlich soll der Außenbereich von jeglicher Bebauung freigehalten werden

Bauten im Außenbereich dürfen das Landschaftsbild nicht belasten – davon kann bei den Größenordnungen nicht ausgegangen werden; es liegt ein klare Belastung vor.

..dürfen die natürliche Eigenart der Landschaft nicht beeinträchtigen – dürfte hier sehr wohl der Fall sein

Außenbereich schonen….auch  eine Bebauung erfolgen kann, gilt in allen Bereichen der Grundsatz, den Außenbereich größtmöglich zu schonen. So ist im § 35 BauGB ausgeführt, dass die Vorhaben “in einer flächensparenden, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzenden und den Außenbereich schonenden Weise auszuführen” sind.

Handelt es sich um Landwirtschaft?
Zunächst ist dabei abzuklären, ob es sich um “Landwirtschaft” nach § 201 BauGB handelt. “Landwirtschaft im Sinne dieses Gesetzbuchs ist insbesondere der Ackerbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich Tierhaltung, soweit das Futter überwiegend auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugt werden kann

Satellitenansicht des Gebiets (Google)

lageansicht_99_2016

Ansicht aus Richtung Brackenheim (natürlich nicht masstabsgerecht)

Ansichten aus den Plänen:

Ansichten z. 99_2016

Ansichten zu 99/2016 – Länge 68 + 24 m  Breite 31 m

Und das trotz Legebatterien-Verbot die Hühner wie im Paradies leben….wird doch wohl auch keiner glauben..!!?
N24 -Online-Artikel zu dem Thema v. 4.6.2015

AID-Infos z. Problemen beim Bauen im Aussenbereich –
zu groß darf’s nicht sein…

=============Nachtrag v. 17.10.2017=========

So…nun wir das Ding noch größer als gedacht – sieht aus wie eine Fabrikhalle ( warum Leute die mit Natur arbeiten..sich so wenig Gedanken darüber machen, Ihre Hallen verträglicher in die Landschaft einzufügen..??? ( weiße Wände; keine Begrünung; keine Dachbegrünung)

Und dann hat man auch noch kurzerhand die angrenzende Streuobstwiese eingezäunt..alle Achtung!
Bin gespannt ob die Ursprungsplanung/Absicht ( Wohnhaus in der Nähe der Schafe) überhaupt noch kommt und ob man irgendwann dann doch noch etwas an der Fassade /Dach begrünt…)

die aktuellen Ausmaße der Eierfabrik

 

die aktuellen Ausmaße der Eierfabrik

9. Bauvorhaben im Außenbereich:
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses (Aussiedlung Next Generation),
Flst. Nr. 5779, Gemarkung Meimsheim 100/2016

10. Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften;
– Änderung der Geschäftsordnung
– Kinder- und Jugendbeteiligung
– Änderung der Entschädigungssatzung
– Änderung des Redaktionsstatuts
– Änderung der Hauptsatzung 91/2016

11. Bauangelegenheiten
Einvernehmen September/Oktober 2016 94/2016

12. Mitteilungen der Verwaltung

II. nichtöffentlicher Teil

 

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