Tag Archiv für neipperg

Aus dem Gemeinderat | Diskussion um ein neues Baugebiet in Neipperg …und die Infos in der Heilbronner Stimme v. 4. + 5.4.2022

Bericht in der Heilbronner Stimme v. 4.4.2022 und die notwendige..Richtigstellung v. 5.4.2022

Montag morgen…beim Lesen fragt man sich, ob man(n) in derselben Sitzung wie die Redakteurin gewesen sein könnte…
Und wäre es nicht schön / notwendig, wenn das Datum der GR-Sitzung angegeben werden würde?

Aufrufe: 333

| Gemeinderat – Sitzung v. 07.02.2019 Thema Wohnbauentwicklung

[avatar user=”lubo” size=”thumbnail” align=”left” /] 
→| Persönliche Überlegungen & Anmerkungen zu den Themen der Gemeinderatssitzung
(i
m Vorfeld  / & nach der Sitzung  )

=========== Öffentlicher Teil –Beginn um 19:00 Uhr ======
Die Tagesordnung der 2. Sitzung im Jahr 2019:
→ Die Vorlagen zur den Ö-Punkten der Sitzungen finden Sie im BIS_SD-Net
(BürgerInformationsSystem )( oder Sie nutzen ganz einfach die unter den Top-Nummern hinterlegten Verlinkungen im Blog)

1. und wichtiger Tagesordnungspunkt in jeder Sitzung:
Bürgerfragestunde – ” die ” Möglichkeit

sich als Bürger Gehör zu  verschaffen/ seine Anliegen der Verwaltung und dem Gemeinderat nahe zu bringen.  Wird leider immer noch viel zu selten genutzt und um es noch einmal deutlich zu machen –  “..es bringt nichts, sich nach einer getroffenen Entscheidung bei einem Gemeinderat zu beschweren. Alles hat seine Zeit -und die muss man, vor allem wenn man etwas ändern möchte, auch rechtzeitig nutzen!”
   →  Dies ist Ihre einzige Möglichkeit sich zu Punkten auf der 
   Tagesordnung zu Wort zu melden. Im Laufe der Sitzung ist dies für Bürger nicht mehr möglich!!
2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen  
3. Sanierung Ortsdurchfahrt Neipperg 
– Vorstellung der Planung
16/2019
  → das wird eine “harte” Leidenszeit für Anwohner; “Durchfahrer” & Gastronomie
→ im Anschluss daran sollte die Parkierung besser geregelt werden. Durchkommen ist zu manchen Zeiten echt schwierig bis fast unmöglich

4. Wohnbauentwicklung in Brackenheim & Schaffung bezahlbarer Wohnbau -Vorberatung 15/2019
 

Stadtentwicklungs- und Flächennutzungsplan in der aktuellen Fassung

→ die Stadtverwaltung hätte gerne: schnellstmöglich neue Flächen die dann Geld in die Kasse spülen sollen.

→..denn wie das aktuelle Beispiel in Neipperg zeigt…je mehr wir unsere Infrastruktur ausdehnen, desto mehr Geld müssen wir irgendwann für deren Erhalt ausgeben. Und dafür muss das “Schneeballsystem” mit den Bauplätzen in Zukunft noch mehr bedient werden.
Deshalb wäre weniger /verdichtender ….mehr Wert.

1. DIFU Studie
Neue Baugebiete: Gewinn oder Verlust für die Gemeindekasse? Fiskalische Wirkungsanalyse von Wohn- und Gewerbegebiete

(Michael Reidenbach u.a., 2007, 227 S.) als Bd. 3 in der “Edition Difu – Stadt Forschung Praxis” des Deutschen Instituts für Urbanistik veröffentlicht. http://www.difu.de/node/5015

Zitat aus der Medieninformation dazu:

Die Beispielrechnungen für Gemeinden in Wachstumsregionen am Rande größerer Städte zeigen, dass beim Wohnungsbau die gesamten Folgekosten für innere und äußere Erschließung sowie soziale Infrastruktur höher sein dürften als die zusätzlichen Einnahmen. Eine negative Bilanz ergibt sich oft auch für die Ausweisung neuer Gewerbegebiete“

Quelle: http://www.difu.de/presse/2008-02-05/neue-baugebiete-bringen-gemeinden-eher-finanzielle-verluste.html)

2. Neubaugebiete und demografische Entwicklung
Ermittlung der fiskalisch besten Baulandstrategie für die Kommunen
der Region Stuttgart

Schriftenreihe Verband Region Stuttgart
Zitat: „Handlungsempfehlungen für die Kommunen

Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass sich die Ansiedlung neuer Einwohner für eine Gemeinde langfristig nicht wirtschaftlich lohnt.“
Die Publikation steht hier kostenfrei zum Download zur Verfügung:

3. Abschätzung der Infrastrukturfolgekosten von Wohnnutzungen
Eine Arbeitshilfe für Kommunen

Herausgeber: Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein |  www.landesplanung.schleswig-holstein.de | Kiel, Februar 2010

Zitat: „Die Weiterentwicklung der technischen und sozialen Infrastrukturen ist eine zentrale Aufgabe der öffentlichen Hand, vor allem der Kommunen. In der Vergangenheit hat sich aber gezeigt, dass die kontinuierliche Ausweitung der Infrastrukturen zu einem ernsten Kostenproblem werden kann. Viele öffentliche Haushalte werden maßgeblich durch die Folgekosten früherer Planungsentscheidungen bestimmt. Der demographische Wandel und die damit einher gehenden Veränderungen auf der Einnahmeseite (weniger Steuerzahler) wie auf der Ausgabenseite (veränderte Nachfragestruktur) verschärfen diese Probleme. In der Grundtendenz ergibt sich eine Situation, in der immer weniger Menschen immer mehr Infrastruktur finanzieren müssen. Infrastrukturentscheidungen sind selten. Wenn sie getroffen werden, wirken sie jedoch für einen sehr langen Zeitraum nach. Wird z.B. ein Siedlungsbereich neu erschlossen, geht damit die Kommune de facto die Verpflichtung ein, auf unbestimmte Zeit (solange dort jemand wohnt) für eine ordnungsgemäße Erschließung zu sorgen.“

Die Publikation steht hier kostenfrei zum Download zur Verfügung

 4.Was-kostet-mein-Baugebiet.de

„Was-kostet-mein-Baugebiet.de“ ist ein Informationsangebot mit Berechnungswerkzeugen für kommunale Planungsstellen und Entscheidungsträger, Bürgerinitiativen, Genehmigungsbehörden, Regional- und Landesplanungsstellen sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger. Es wurde im Rahmen des REFINA-Vorhabens „Kostentransparenz“ entwickelt und wird nach Projektabschluss durch das Büro Gertz Gutsche Rümenapp, Hamburg, gepflegt. Die Nutzung der Angebote und darin enthaltener Berechnungswerkzeuge ist größtenteils kostenlos. Die Gemeinde Alfter könnte sofort damit beginnen, diese zu nutzen. Die Werkzeuge finden Sie hier: http://www.was-kostet-mein-baugebiet.de/werkzeuge.html

Berechnung der Folgekosten neuer Baugebiete

===========================

Schaffung von bezahlbarem Wohnraum:
1. Beispiel aus Göttingen

Die Webseiten aufrufen unter diesem Link

2.Was können die Kommunen tun?

Oft muss es erst einmal zu einer Mobilisierung von Bauland kommen, damit entsprechende Bauprojekte überhaupt gestartet werden können. Baulandstrategien und -modelle gibt es dazu besonders für die Großstädte. Da wäre das Münchner Modell, bei dem die Kommune den Investor verpflichtet, anteilig sozialen und öffentlich geförderten Wohnungsbau zu betreiben. Üblicherweise sehen die Baulandmodelle auch vor, dass der Investor auch die Folgen der Baulandentwicklung trägt. Das können Kosten für Schulen und Kindergärten, aber auch für nötige Ausgleichsmaßnahmen sein.
Doch sind diese Modelle auch in Mittel- und Kleinstädten anwendbar? Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat in seiner aktuell herausgegebenen Dokumentation die vorhandenen Modelle erklärt, auf Chancen und Risiken besonders für mittlere und kleine Städte überprüft und Kombinationsmöglichkeiten aufgezeigt. Die komplette Dokumentation zum Download finden Sie hier.
(Quelle: Kommunal.de)

5. Mitteilung der Verwaltung  

 

Aufrufe: 1140

| Gemeinderatssitzung v. 12.11.2015 |

 [avatar user=”lubo” size=”thumbnail” align=”left” /] persönliche Gedanken & Anmerkungen zu den Themen der Gemeinderatssitzung
   letzte Änderung: 2015-11-14

Die Vorlagen zurden Ö-Punkten der  Sitzung finden Sie im BIS (BürgerInformationsSystem ) unter brackenheim.de 

=========== Öffentlicher Teil -Beginn um 19 Uhr:


Tagesordnungspunkte

1. Bürgerfragestunde – ” die ” Möglichkeit sich als Bürger Gehör zu verschaffen/ seine     Anliegen der Verwaltung und dem Gemeinderat nahe zu bringen. 

2 Forstwirtschaftsjahre 2015/2016; Bericht   094/2015 GR

Kalkung von Böden – notwendig oder eher kontraproduktiv, da die Herstellung des sog. Dolomit-Kalks sicher nicht Co2-Neutral funktioniert.
s. Waldwissen.net

Brigitte Hentschke fragte nach , ob die Kalkung CO2-neutral sei bzw. wie die CO2-Bilanz einer solchen Maßnahme sei.  Diese Frage sorgte für Unmut im Gremium bzw. mancher schien den Sinn der Frage gar nicht zu erkennen.  “Wenn das Land diese Maßnahmen vorschlage, dann müsste das doch gut sein”.
Herr Krautzberger versprach diese Frage zu klären und dem Gremium die entsprechende Info zukommen zu lassen.

 

3 Bauvorhaben: Fachmarktzentrum mit gewerblicher Nutzung, Gastronomie,
Parkplätzen sowie Werbeanlagen an der Hermann-Bauer-Straße in Brackenheim
095/2015 GR

-durch den Bebauungsplan vorgegebene Beschränkungen der angebotenen Waren und Verkaufsflächen -werden diese eingehalten?
   -lt. Auskunft des Planes ja
-Vergleich Planungskonzept aus dem Jahr 2012..und aktueller Stand:
-feinkörnige und differenzierte Neubaustruktur, die sich harmonisch i. den Stadt-Grundriss einfügt 
-umfassendes Fusswegenetz, das sich aus der Innenstadt heraus entwickelt
-massvolle Ergänzung der Einzelhandelsstruktur, die keine Belastung /Konkurrenz f.d. Innenstadthandel darstellt
-differenzierte Architektur, kein grosses Einkaufszentrum; eigenständige Baukörper-Vergleich Stadtplanner-Entwurf (0151/2011) und jetziges Aussehen?
Vergleich Bauhöhen in BBPlan-Vorentwürfen (z.Bsp. 92/2014 = H max 8m) und jetzt 10 + 11m ?

Parkplätze: jetzt vorgesehen 45 + 53 = 98  
war bisher: Vorlage 009/2014 v. 21.1.2014:
Parkflächen :Die bisherige Planung sieht die Einrichtung von 120 Parkflächen mit einer Breite zwischen 2,50m und 2,70m vor. Dies ist baurechtlich ausreichend.Der Stadt Brackenheim ist es zwischenzeitlich außerdem gelungen, den im Süden  liegenden Bereich mit einer Größe von 3,81 Ar zu erwerben. Auf dieser Fläche könnten weitere Parkmöglichkeiten geschaffen werden

reichen die Parkflächen (rechtlich & wirklich) aus?
– Rechtlich reichen die Parkplätze nicht aus -es müssen 4 “ausgelöst” werden + entlang der Hermann-Bauer Str. wird zukünftig nicht mehr parallel sondern quer zur Straße geparkt werden müssen ( Gratuliere all denen, die dann dort in der “Rush-Hour” rückwärts ausparken dürfen)

siehe dazu auch Blog-Beitrage v. 11.6.2015 & v. 29.01.2015 & v. 07..10.2013 -Nachhaltiger Umgang mit der Resource Boden

 Alles gut so?
– schön ist was anderes & als Fazit bleibt das bereits zu der Sitzung/Vorlage v. 11.6.2015 abgegebene 🙁


4 Umbau Theodor-Heuss-Schule zur Gemeinschaftsschule
Vergabe Bodenbelag- und Schreinerarbeiten    096/2015 GR

s. dazu Anmerkungen zur  GR 16.04.2015

5   3. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Brackenheim –
Cleebronn, Vorberatung
a) Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken
b) Beschluss über die Feststellung der Änderung
097/2015 GR

Link z. Stadtentwicklungsplan2025 | Ausgabe 12/2010

darin waren für Neipperg noch folgende (Bauland-)Erweiterungen vorgesehen:

Step_baugebiet-HuehneraeckerNeipperg-Stand2010-12-01

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktuell stellt sich die Sachlage so dar:

Neipperg_burgunder-&Huehnerberg-097_2015-2015-11

die Gebiete Hühnerberg und Burgunderstrasse in Neipperg. Die im Bereich Hühnerberg errichteten landw. Gebäude..(oder besser Sonnenkraftwerke m.d.Möglichkeit etwa unterzustellen?) wurden v. LRA genehmigt bzw. tlw.ohne Genehmigung erstellt, obwohl dieses Gebiet im Flächennutzungsplan zu der Zeit als Erweiterungsfläche ausgewiesen war (?).

 

 

Nach Auffassung des LRA muss nach einer grundsätzlichen Bedarfsprüfung eine erneute Prüfung des südöstlich von Neipperg gelegenen Gewanns „Schafäcker“ erfolgen.

Neipperg -Gebiet Schafäcker

Neipperg -Gebiet Schafäcker


6 Bebauungsplan “Weintourismus am Mönchsbergsee, 1. Änderung“;
Aufstellungsbeschluss  098/2015 GR

Vgl. Vorgaben im BB-Plan (Entwurf 070/2012 GR v. 6.6.2012).

1.5 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und

Landschaft (§ 9 (1) Nr. 20 BauGB)

  1. a) Die Befestigung von Stellplätzen darf nur wasserdurchlässig erfolgen (Rasensteine,

Rasenpflaster, Drainpflaster oder ähnliches). Wasserundurchlässiges Pflastermaterial

ohne wasserdurchlässige Abstandsfuge ist unzulässig.

  1. b) Zur Vermeidung anlagebedingter Bodenbeeinträchtigung ist bei allen Baumaßnahmen der

Oberboden nach Zwischenlagerung der Wiederverwendung zuzuführen.

  1. c) Zur Schonung nachtaktiver Insekten sind für die Außenbeleuchtung insektenfreundliche und abstrahlungsarme Leuchtmittel nach dem neuesten Stand der Technik zu verwenden.
  1. d) Bei der Verwendung von Metall als Baustoff (Blei, Kupfer, Zink) ist verwitterungsfesteBeschichtung zwingend.

aus dem Umweltgutachten: .3.1 Emissionen von Schadstoffen, Lärm etc.  Baubedingt Während der Bauphase kann es die Bautätigkeit zu geringen temporären Lärm- und Schadstoffemissio-nen kommen.  Anlagebedingt/Betriebsbedingt Mit dem Betrieb des Weinausschanks sind Geräuschemissionen verbunden. Diese beschränken sich auf die Öffnungszeiten (Mai – September an Sonn- und Feiertagen von 11 – 19 Uhr bei guter Witterung).

 

Ergänzung dazu aus 012/2013 GR v. 13.2.2013

In der Stellungnahme des Landratsamtes Heilbronn wurde zunächst gewünscht, die Öffnungszeiten der Weinausschankhütte durch Festsetzung im Bebauungsplan zu regeln.

Nach einer Abstimmung mit dem Landratsamt, können diese Öffnungszeiten nun auch im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages geregelt werden. Dieser befindet sich derzeit in der Ausarbeitung. Ein erster Entwurf wurde bereits mit dem Landratsamt abgestimmt

7 Kommunales Klimaschutzkonzept     099/2015 GR
 a) Mitgliedschaft im Klima-Bündnis   http://www.klimabuendnis.org 
 b) Förderung des Radverkehrs: STADTRADELN 2016   externer Link zur Aktion

8 Bauvorhaben im Außenbereich -Burgermühle   100/2015 GR
Modernisierung und Instandhaltung der bestehenden Getreideannahme und
Getreidelagerung in Brackenheim, Burgermühle 1, Flst.Nr. 5956

9 Bauangelegenheiten Oktober 2015    101/2015 GR


 

 

Aufrufe: 398

| Breitbandversorgung in Brackenheim & den Teilorten |

[avatar user=”lubo”]

Die Breitbandversorgung in Haberschlacht & Neipperg war neben anderen am 15.11.2012 ein Thema im Gemeinderat.
Gemäß dem gefassten Beschluß

Top130/2012-Breitband

Top130/2012-Breitband

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

wurde öffentlich ausgeschrieben und Telekommunikationsanbieter konnten Ihr entsprechendes Angebot bis zum 31.01.2013 abgeben.

Liste21.de -Follow up

Auf Nachfrage der Liste21 v. 7.2.2013 wird der Gemeinderat über den aktuellen Status / weiterer Fahrplan in dieser Sache im Rahmen der GR-Sitzung v. 28.2.2013 informiert.

 

 

================  Ergänzung v. 26.2.2013 =======================

Auszug aus der Tagesordnung v. 28.2.2013

Auszug aus der Tagesordnung v. 28.2.2013- für die Vorlage bitte ins Bild klicken

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufrufe: 723